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Sondereigentum - Verwaltung

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig. Alle Angelegenheiten innerhalb der Wohnung (Sondereigentum) oder des Sondernutzungsrechtes obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst.
Gegenstand des Sondereigentums sind die in der Teilungserklärung zur Nutzung eines einzelnen Eigentümers bezeichneten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Gebäudebestandteile, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Miteigentümers über das nach § 14 WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.
beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird. Bei vermieteten Einheiten kann optional die Sondereigentumsverwaltung der WEG-Verwaltung übertragen werden. Die Sondereigentumsverwaltung stellt somit eine Entlastung für den Vermieter einer Eigentumswohnung dar, da dann die Verwaltung den Eigentümer gegenüber seinem Mieter, den Behörden und sonstigen Dritten in allen Belangen dieser Wohnung vertritt. Üblicherweise werden dabei nachstehende Aufgaben damit auf die Verwaltung übertragen:
  • Führung einer ordentlichen Mietbuchhaltung
  • Mahnwesen und ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
  • Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter nach Wirksamwerden der Jahresabrechnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung
  • Veranlassung und Überwachung von Reparaturen innerhalb der Wohnung
  • Abschluss von Mietverträgen
  • Entgegennahme von Kündigungen
  • Übergabe/Übernahme der Wohnung bei Mieterwechsel
  • Entgegennahme und Anlage von Mietkautionen in gesetzlicher Form
  • Führung des kompletten Schriftverkehrs mit dem Mieter
  • Erstellung der jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer.
Die Sondereigentumsverwaltung stellt somit eine deutliche Entlastung für den Vermieter einer Eigentumswohnung dar. Da die Sondereigentumsverwaltung allerdings individuell unterschiedlich aufwändig ausfällt, ist ganz allgemein über alle Liegenschaften kein Pauschalangebot möglich. Sollten Sie an der Sondereigentumsverwaltung interessiert sein, so sprechen Sie uns einfach an. Gern unbreiten wir Ihnen dazu ein individuelles Angebot. Dabei kann dann auch der Leistungsumfang nach Ihren persönlichen Vorstellungen modifiziert werden.

 
 
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